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Solaranlagen

Solaranlagen

Bild von torstensimon / Pixabay

Photovoltaik und Solarthermie stellen eine Möglichkeit zur direkten Nutzung von Sonnenenergie dar und nehmen in Umsetzung der Klima- und Energiestrategien des Landes Vorarlberg zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger eine immer größere Rolle in Bau- und Raumordnungsverfahren ein. Gleichzeitig wird durch sie das Bild unserer Landschaften und Orte immer mehr geprägt.

Der Umgang mit diesen neuen Elementen im Ortsbild, aber auch im freien Landschaftsraum, stellt daher planerische Anforderungen sowohl im Bezug auf die Standortwahl als auch hinsichtlich deren Gestaltung im Gebäudezusammenhang.

Für die Gestaltung von Solaranlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen) sowohl beim Neubau als auch bei der wärmetechnischen Sanierung von Gebäuden gelten im Hinblick auf deren Einfügung in das Orts- und Landschaftsbild die nachfolgenden Gestaltungsrichtlinien.

Die Maisäß- und Alpgebiete sind durch die kulturhistorisch wertvollen Maisäßgebäude geprägt. Es wurde daher zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes die Freistellung der Bewilligungspflicht von Solar- und Photovoltaikanlagen im Bereich der Schrunser Maisäß- und Alpgebiete aufgehoben.