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Da sich räumliche Nutzungen und Ansprüche vielfach überlagern und miteinander in Konflikt stehen, ist es Aufgabe der Raumplanung, im Interesse des Gemeinwohls die Belange gegeneinander und untereinander abzuwägen und nach umwelt-, sozial- und wirtschaftsverträglichen Lösungen zu suchen.
Das Vorarlberger Landesrecht sieht eine Reihe von rechtlichen Instrumenten und Verfahren vor, die von den Planungs- und Baubehörden der Gemeinden für eine qualitätsvolle räumliche Entwicklung der Gemeinde eingesetzt werden können.
Baukultur betrifft alle: Sie gelingt, wenn Menschen ihre Umgebung – Gebäude und Freiräume – mit hohem Qualitätsanspruch gestalten.
Bei Bauanzeigen, Ansuchen um Baubewilligung oder Änderung der Parzellierung von Bauland muss die Baubehörde prüfen, ob das Vorhaben dem Bebauungsplan entspricht.
Der Flächenwidmungsplan legt den konkreten Verwendungszweck aller Flächen im jeweiligen Gemeindegebiet fest.
Der Rückgang der bäuerlichen Bevölkerung und der zunehmende Tourismus hat das Erscheinungsbild der Maisäße maßgeblich verändert.
Im Räumlichen Entwicklungsplan (REP) legt die Gemeinde ihre mittel- und langfristigen räumlichen Ziele fest und stellt sie in einem Plan dar.
Photovoltaik und Solarthermie stellen eine Möglichkeit zur direkten Nutzung von Sonnenenergie dar und nehmen eine immer größere Rolle in Bau- und Raumordnungsverfahren ein.