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Im Gemeindegebiet Schruns gehaltene Hunde müssen im Bürgerservice der Marktgemeinde Schruns angemeldet werden.
Wer länger als 3 Monate im Jahr einen über 3 Monate alten Hund hält, hat an die Marktgemeinde Schruns eine Hundeabgabe zu entrichten.
Für die Anmeldung mitzubringen ist:
· Hundepass (mit Chipnummer)
· 2€ für Hundemarke
Gegebenenfalls auch:
· Urkunden/Zertifikate für Hundeschulen
· Nachweis als Betriebshund
· Nachweis als Rettungshund
· Nachweis als Assistenzhund (Blindenhund, Diabetikerwarnhund, etc.)
· Nachweis eines landwirtschaftlichen Betriebes
Alle Informationen zur Haltung von Kampfhunden finden Sie in den untenstehenden PDF-Dateien:
Bedingungen und Auflagen zum Halten eines Kampfhundes.pdf
Kampfhundebewilligung Voraussetzungen.pdf
Wurde ein Hund veräußert, ist er verendet, oder sonst abhandengekommen, ist dies vom Halter der Gemeinde unverzüglich zu melden. Die Hundemarke muss dann zurückgegeben werden.
Es ist möglich die Hunde An- bzw. Abmeldung auch per Onlineformular durchzuführen. Dieses finden Sie auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt Formulare.
Weitere wichtige Informationen über die Haltung von Hunden in Österreich finden Sie hier:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/haustiere/1.html