24.11.2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das externe Druck- und Versandunternehmen der Marktgemeinde Schruns hat irrtümlich und ohne Auftrag der Gemeinde die Wasser- und Kanalendabrechnungen ein zweites Mal gedruckt und versendet.
Es werden diesbezüglich keine Beträge durch die Gemeinde doppelt eingezogen oder müssen erneut an diese überwiesen werden. Die zweite gleichlautende Rechnung ist gegenstandslos.