04.02.2026

Mit 13. Mai 2024 wurde von der Marktgemeinde Schruns eine neue Hundehalteverordnung erlassen, welche mit 1. Juni 2024 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung sieht unter anderem einen verpflichtenden Leinenzwang für bestimmte Bereiche des Gemeindegebietes vor.
Da es wiederholt zu Beschwerden kommt, weisen wir eindringlich darauf hin, dass der Leinenzwang in den ausgewiesenen Gebieten ausnahmslos einzuhalten ist.
