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Leinenpflicht für Hunde

leine hund

Bild von clarkdonald413 / Pixabay

Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Mit 13. Mai 2024 wurde von der Marktgemeinde Schruns eine neue Hundehalteverordnung erlassen, welche mit 1. Juni 2024 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung sieht unter anderem einen verpflichtenden Leinenzwang für bestimmte Bereiche des Gemeindegebietes vor.

Leider muss festgestellt werden, dass es trotz dieser klaren Regelung – insbesondere im Bereich des Auweges – wiederholt zu Beschwerden aus der Nachbarschaft kommt. Dabei wird berichtet, dass Hunde entgegen der geltenden Vorschriften frei laufen gelassen werden. In mehreren Fällen ist es dadurch bereits zu unangenehmen und teils gefährlichen Vorfällen mit Personen sowie mit anderen Tieren gekommen.

Die Marktgemeinde Schruns nimmt diese Meldungen sehr ernst und weist daher eindringlich darauf hin, dass der Leinenzwang in den ausgewiesenen Gebieten ausnahmslos einzuhalten ist. Diese Maßnahme dient dem Schutz und der Sicherheit aller Gemeindebewohnerinnen und -bewohner sowie dem friedlichen Zusammenleben von Menschen und Tieren.

Wir appellieren an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Bestimmungen der Hundehalteverordnung strikt zu beachten. Die Nichteinhaltung stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann entsprechend geahndet werden.

Hundehalteverordnung: Hundehalteverordnung 13.05.2024


Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Bürgermeister

Jürgen Haller

04.02.2026