Laut der neuen RIGIPSVERORDNUNG dürfen Gipsabfälle ab sofort nicht mehr über den Bauschutt entsorgt oder deponiert werden. Daher ist es für uns nicht mehr möglich diesen Baustoff anzunehmen.
Die Verordnung sieht drei Fraktionen vor:
1. Gipsplatten
2. Gipsfaserplatten
3. Calciumsulfatestrich
Aus platztechnischen Gründen ist dies für uns als Recyclinghof nicht mehr möglich, da unsere Lagerkapazität ausgeschöpft ist.
Wir bitten Sie daher die oben genannten Fraktionen bei einem gewerblichen Entsorger (Burtscher, Loacker) zu entsorgen.
Vielen Dank.
Das Recyclinghofteam