Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Die Antragstellerin/der Antragsteller hat – außer bei Online-Anträgen (ID Austria) – zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen. Es besteht somit die Möglichkeit, sich entweder für die Antragstellung oder für die Abholung durch eine andere Person vertreten zu lassen. Diese benötigt hierzu eine Vollmacht.
Die Strafregisterbescheinigung kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jeder Gemeinde oder Stadt beantragt werden.
Die Beantragung und Abholung der Strafregisterbescheinigung ist nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.
MO-FR: 08:00 bis 12:00 Uhr
MO+DO: 14:00 bis 16:00 Uhr
Eine "Strafregisterbescheinigung" (nicht jedoch die speziellen Bescheinigungen "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" oder "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ kann auch online beantragt werden (ID Austria erforderlich).
Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates können bei Beantragung einer "Strafregisterbescheinigung" verlangen, dass entsprechende Informationen aus dem Strafregister des betreffenden EU-Mitgliedstaates eingeholt und ihnen vom Strafregisteramt der Landespolizeidirektion Wien nachträglich zur bereits ausgestellten österreichischen Strafregisterbescheinigung übermittelt werden.
Erforderliche Unterlagen:
Kosten:
- Antrag auf Ausstellung einer gewöhnlichen Strafregisterbescheinigung 26 Euro
- Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ 29 Euro
- Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“ 29 Euro
- Antrag auf Ausstellung einer „Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen" 29 Euro
- Bei Beantragung unter Inanspruchnahme der E-ID reduziert sich die Gebühr jeweils um EUR 8.
Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement
Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement sind gebühren- und abgabenfrei. Um eine solche Strafregisterbescheinigung zu erhalten, sind folgende Bestätigungen vorzulegen:
- Formular "Bestätigung des freiwilligen Engagements": Download hier
Die FWO-Nummer muss zwingend im Formular eingetragen werden.
Eine Beantragung der besonderen Strafregisterbescheinigungen „Kinder- und Jugendfürsorge“ und „Pflege und Betreuung“ ist mit diesem Formular ebenso möglich.